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Situative Winterreifenpflicht
In Österreich gilt vom 1. November bis 15. April eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Fahrverhältnissen wie Schnee, Schneematsch oder Eis Winterreifen an allen vier Rädern verpflichtend sind. Alternativ können bei durchgängiger Eis- oder Schneefahrbahn auch Sommerreifen mit montierten Schneeketten (an mindestens zwei Antriebsrädern) verwendet werden.
ACHTUNG: Unter 4mm Profiltiefe gelten Winterräder als Sommerbereifung.
Spikereifen
Spikereifen dürfen in Österreich vom 1. Oktober bis 31. Mai verwendet werden. Außerhalb dieses Zeitraumes sind sie nicht zulässig. Es gelten zudem Geschwindigkeitsbeschränkungen von 80km/h auf Freilandstraßen und 100km/h auf Autobahnen. Das Fahrzeug, an dem Spikes montiert sind, darf außerdem ein maximales Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen aufweisen und muss einen Spike-Aufkleber am Heck angebracht haben. Spikes dürfen zudem nicht mehr als 2mm aus der Lauffläche der Reifen herausragen.
Winterbereifung im Sommer?
Das Fahren mit Winterreifen im Sommer ist in Österreich nicht verboten, aber nicht empfehlenswert. Aus Sicherheitsgründen sollten in der warmen Jahreszeit Sommerreifen verwendet werden, da Winterreifen bei höheren Temperaturen längere Bremswege aufweisen und die Haftung schlechter ausfällt. Zudem erhöht sich der Treibstoffverbrauch sowie der Verschleiß - letzteres kann im Schadensfall auch rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen haben.